Berufsbekleidung ist das eine, die Persönliche Schutzausrüstung das andere. Es reicht nicht, einfach irgendeine Arbeitskleidung zu tragen, es muss schon auf die konkreten persönlichen Gefahren abgestimmt sein. Per definitionem ist eine Persönliche Schutzausrüstung, auch PSA genannt, dafür bestimmt, Gefahren abzuwehren bzw. zu mindern, wenn Gefährdungen weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen vermeidbar sind. Anders als die Arbeitskleidung muss den Beschäftigten die Persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Zur PSA gehören etwa Hand- und Armschutz, Schnitt- und Stechschutz, Atemschutz, Fuß- und Knieschutz, Kopf- und Hörschutz, Hautschutzmittel sowie Augen- und Gesichtsschutz. Darüber hinaus bieten wir auch PSA gegen Absturz, zur Rettung aus Höhen und Tiefen sowie gegen Ertrinken. Auch Schutzkleidung wie Anzüge und Kittel im Umgang mit schweren Infektionskrankheiten (Stichwort: SARS-CoV-2) gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung. Bei Fragen rund um die PSA, Kategorien und Vorschriften, können Sie gern auf uns zukommen. Wir vermitteln Ihnen die perfekt auf Ihre Erfordernisse angepasste Schutzkleidung (PSA) und übernehmen vor Ort auch die unabdingbare Unterweisung, wie sie fachgerecht zu tragen und zu nutzen ist.