Zunächst müssen wir Begrifflichkeiten klären: Arbeitskleidung unterscheidet einige Unterkategorien, nach denen sich bemisst, ob sie vorgeschrieben sind und wer sie bezahlen muss.
Als Arbeitskleidung gilt jede Kleidung, die zur Arbeit getragen wird. Der Überbegriff macht keinen Unterschied zwischen Schutz- oder stilgeprägter Bekleidung. Der Volksmund meint damit jedoch einfach robuste, leicht zu säubernde Kleidungsstücke, die sich gut für physische Arbeiten eignen.
Wenn Sie aber zum Beispiel immer einen bestimmten Pullover im Büro tragen, zählt das eigentlich auch als Arbeitskleidung.
Als Schutzkleidung oder PSA (Persönliche Schutzausrüstung) wird eine Montur bezeichnet, die Gefahren am Arbeitsplatz mindert. Sie ist für bestimmte Arbeiten gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählt die Kettensägenhose, ebenso wie der Arztkittel. Besonders Arbeitsschuhe sind an vielen Arbeitsplätzen vorgeschrieben.
Auch Warnkleidung wie reflektierende Westen zählen wir zur Schutzkleidung.
Berufsbekleidung bezeichnet Kleidung, die traditionell in bestimmten Berufen getragen wird, zum Beispiel die Zimmermannskluft. Berufskleidung kann aber auch einfach eine vom Arbeitgeber vorgeschriebene Uniform sein, wie etwa McDonalds-Schirmmütze oder die Jacke vom Paketdienst.
Wir wissen natürlich, welche Frage Ihnen jetzt im Kopf herumschwebt, also beantworten wir sie gleich mit:
Ja, auch das Jackett eines Versicherungsvertreters würden wir in diese Kategorie einsortieren.
Vielleicht sogar die Jeans eines Cowboys.
Wenn eine besondere Berufskleidung vom Arbeitgeber verlangt wird, muss sie auch von ihm gezahlt werden. Wenn die Kluft nur vom Arbeitnehmer gewünscht ist, muss er auch selbst dafür aufkommen, aber kann den Arbeitgeber natürlich um einen Zuschuss bitten.
In diesem Artikel wollen wir uns vor allem mit Schutzkleidung, aber auch Berufsbekleidung beschäftigen.